Kurse, die nicht über die Krankenkassen abrechenbar sind, müssen grundsätzlich in voller Höhe selbst bezahlt werden und werden vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind (s. Kursbeschreibung), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in NRW und sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen.
Bei Änderungen in der Gebührenordnung werden die Kosten dementsprechend angepasst. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Partnergebühren vom Geburtsvorbereitungskurs müssen privat gezahlt werden.
Sollte es von behördlicher Seite zu Kontaktbeschränkungen kommen, werden die Kurse mit Ausnahme der Babymassage weiter zu den geplanten Terminen als Onlinekurse stattfinden. In diesem Fall gelten weiter die oben genannten Kurs- und Vergütungsbedingungen.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Sollte die Teilnehmerin im Falle einer Verlegung nicht zum Kurs kommen können, darf die Hebamme diesen Termin nicht privat in Rechnung stellen. Desweiteren erklären Sie sich mit Ihrer Anmeldung damit einverstanden, das die Kursleitung Ihnen, im Rahmen Ihres Qualitätsmanagements , eine Feedbackmail zusenden darf.
Für die Kompakt-Paar-Kurse gilt außerdem:
Die Kosten für nicht teilgenommene Stunden übernimmt die Krankenkasse nicht und werden der Teilnehmerin entsprechend der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen in NRW in Rechnung gestellt. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 15,05 € /60 Min.
Sollten von behördlicher Seite weiterhin Kontaktbeschränkungen oder Abstandsempfehlungen gelten, werden die geplanten Kurse als Onlinekurse laufen. Dies kann nur unter der Bedingung geschehen das weiterhin über die Krankenkassen Onlinekurse abrechenbar sind. Da es sich bei diesem Kompaktkurs um einen Paarkurs handelt ist die Bezahlung der Partnergebühr, vor Kursbeginn verpflichtend, unabhängig davon ob der Kurs als Präsenzkurs oder als Onlinekurs stattfindet. Partnergebühr: pro Kurstag 40,-€
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei einer vorzeitigen Kündigung von mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 € an, bei einer Kündigung von weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn müssen die Kosten des Kurses in voller Höhe gezahlt werden.
Eine Kündigung ist nur in schriftlicher Form möglich.